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JobRad® für Selbstständige: Häufige Fragen

Sie sind selbstständig, gewerbetreibend oder freiberuflich tätig und möchten ein Dienstrad mit JobRad® leasen? Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Dienstrad-Leasing mit JobRad®.

Häufige Fragen werden gefiltert während der Eingabe.

Gärtnerin mit Salat auf dem Frontloader fährt durch Allee auf Kamera zu

JobRad-Grundlagen

  • Welche Fahrräder sind bei JobRad® für Selbstständige möglich?

    Jedes Rad, jede Marke: Mit JobRad® leasen Sie Ihr Wunschrad. Ob Citybike, Rennrad, Mountainbike, Lastenrad, Pedelec oder S-Pedelec.

    Wichtig: Bei JobRad® für Selbstständige liegt der Mindestkaufpreis (inkl. leasingfähigem Zubehör) bei 1.499 € brutto inkl. MwSt.

  • Ich interessiere mich für JobRad® für Selbstständige. Muss ich meine Selbstständigkeit nachweisen?

    Nein. Sie stellen einfach Ihre Leasinganfrage. Wir prüfen diese. 
    Und anschließend geht die Anfrage an unseren Leasingpartner MLF Mercator-Leasing GmbH & Co. Finanz-KG zur Bonitätsprüfung. Grundlage sind Wirtschaftsauskünfte der Creditreform e.V. (CREFO). Welche Daten dort zu Ihrem Unternehmen vorliegen, klären Sie bitte direkt bei  www.creditreform.de.

JobRad-Services

  • Gibt es ein Service- oder Inspektionspaket bei JobRad® für Selbstständige?

    Bei JobRad® für Selbstständige bieten wir eine JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie an, aber keine weiteren JobRad®-Servicepakete. Kosten für Wartung, Reparaturen und Verschleiß sowie die Kosten für die Versicherung können Sie jedoch als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Rund um den JobRad-Vertrag

  • Wie lange läuft der Leasingvertrag bei JobRad® für Selbstständige?

    Der Einzelleasingvertrag läuft 36 Monate. Er startet, sobald Sie Ihr Rad übernommen haben. Genauer: Die Laufzeit beginnt am ersten Tag des Folgemonats.

  • Ich habe die Leasinganfrage und das Fachhandelsangebot eingereicht. Wie geht es jetzt weiter?

    Die Leasinggesellschaft prüft nun Ihre Bonität. Sobald das Ergebnis vorliegt, melden wir uns bei Ihnen per E-Mail.

  • Was gilt für eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR) beim Abschluss eines Leasingvertrags?

    Für den Abschluss eines Leasingvertrags muss klar sein, wer die GbR vertreten darf. Kann eine Person die GbR allein vertreten, benötigen wir einen Nachweis.

    Das kann sein:

    • eine Vollmacht der vertretungsberechtigten Gesellschafter:innen
    • ein Gesellschaftsvertrag mit Regelungen zur Einzelvertretung
    • ein Auszug aus dem Gesellschaftsregister

    Darf die GbR nur gemeinsam vertreten werden oder liegt kein Nachweis für eine Einzelvertretung vor, müssen alle Gesellschafter:innen zustimmen. Nutzen Sie dafür die von uns bereitgestellte Zustimmungserklärung.

Rund ums JobRad

  • Sind mit JobRad® für Selbstständige auch gebrauchte Fahrräder oder E-Bikes möglich?

    Nein. Mit JobRad® für Selbstständige können Sie ausschließlich neue Fahrräder und E-Bikes leasen. Gebrauchte Räder sind als Leasingobjekte grundsätzlich ausgeschlossen.

  • Kann ich als Selbstständige:r mehr als ein Dienstrad mit JobRad® leasen?

    Ja, mit JobRad® für Selbstständige können Sie mehrere Fahrräder oder E-Bikes leasen. Auch mehrere Räder innerhalb eines Vertrags sind möglich. Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Rad leasen, melden Sie sich im JobRad®-Portal für Selbstständige an. Dort stellen Sie für das zusätzliche Rad eine neue Leasinganfrage und laden das passende Fachhandelsangebot hoch.
     
    Wichtig: Ob mehrere Diensträder steuerlich anerkannt werden, entscheidet das zuständige Finanzamt. Wie viele Räder in Ihrem Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden dürfen, können wir daher nicht beurteilen. Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.

  • Kann ich bei JobRad® für Selbstständige mein Rad auch individuell zusammenstellen?

    Ja. Sie können Ihr Wunschrad individuell konfigurieren lassen. Ihr JobRad® Fahrradladen erstellt dafür ein passendes Angebot. Wichtig: Das Angebot muss alle Komponenten des Rads enthalten.

    Bitte beachten Sie: Individuell konfigurierte Räder sind vom Widerruf und von einer Stornierung ausgeschlossen. Sie werden speziell für Sie zusammengestellt und lassen sich in der Regel nicht weiterverkaufen.

  • Was ist leasingfähiges Zubehör?

    Mit JobRad® für Selbstständige leasen Sie Zubehör direkt zusammen mit Ihrem Fahrrad oder E-Bike. Dazu zählen zum Beispiel:

    • Schlösser
    • Beleuchtung
    • Schutzbleche
    • Gepäckträger

    Eine vollständige Übersicht finden Sie in dieser Liste mit leasingfähigem Zubehör.

    Wichtig: Leasingfähiges Zubehör muss bereits im Angebot Ihres Fahrradladens enthalten sein. Prüfen Sie deshalb vor dem Einreichen, ob alles aufgeführt ist. Nachträglich können wir kein Zubehör mehr in den Leasingvertrag aufnehmen.

     

  • Wer darf das Dienstrad von JobRad® für Selbstständige nutzen?

    JobRad® für Selbstständige basiert auf einem gewerblichen Einzelleasingvertrag. Das Fahrrad ist deshalb grundsätzlich für berufliche oder gewerbliche Zwecke vorgesehen. Es darf jedoch von Ihnen als Leasingnehmer:in auch privat genutzt werden. Beschäftigen Sie Mitarbeitende, dürfen diese das Rad ausschließlich beruflich oder gewerblich nutzen. Wichtig: Haushalts- und Familienmitglieder sind von der Nutzung ausgeschlossen.

  • Kann ich als Selbstständige:r von den JobRad® Deals profitieren?

    Ja, selbstverständlich! Auch Selbstständige können die JobRad® Deals nutzen.

    Nehmen Sie einfach direkt Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen Ihr persönliches Angebot mit den verfügbaren Deals erstellen können. Schreiben Sie uns per E-Mail an selbststaendige@jobrad.org oder rufen Sie uns an unter 0761 205515-410. Wir beraten Sie gerne.

Schaden, Diebstahl und Co.

  • Ist mein Dienstrad mit JobRad® für Selbstständige versichert?

    Ja. Für Ihr geleastes Dienstrad ist ein Versicherungsschutz erforderlich. Dabei haben Sie die Wahl: 

    Gut zu wissen: Die Kosten für die Versicherung eines Dienstrades können Sie in der Regel als Betriebsausgabe geltend machen.

  • Was mache ich bei einer Panne?

    Mit der JobRad®-Mobilitätsgarantie erhalten Sie bei einer Panne schnell Hilfe. Dafür steht Ihnen eine 24-Stunden-Notrufnummer zur Verfügung.

  • Habe ich auf mein Fahrrad von JobRad® für Selbstständige Garantie?

    Ja. Für Ihr Fahrrad gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Viele Hersteller bieten darüber hinaus freiwillige Garantien an. Welche Leistungen die Herstellergarantie umfasst, hängt vom jeweiligen Hersteller und Modell ab. Die genauen Garantiebedingungen erfahren Sie in Ihrem Fahrradladen oder im Online-Shop, in dem Sie Ihr Dienstrad bestellt haben.

  • Ich habe einen Gewährleistungsfall. Was tue ich jetzt?

    Wenden Sie sich an den Fahrradladen oder Online-Shop, bei dem Sie Ihr Dienstrad von JobRad® für Selbstständige bestellt haben. Dort erhalten Sie Unterstützung bei allen Fragen zur Gewährleistung. Für Ihr Dienstrad gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Sie gelten ab der Übernahme des Rads für zwei Jahre.
    Gut zu wissen: Auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann die JobRad®-Vollkaskoversicherung bei vielen Schäden weiterhelfen, zum Beispiel bei Material-, Produktions- oder Konstruktionsfehlern. Welche Schäden versichert sind, erfahren Sie im Merkblatt zur JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie.

  • Ich habe einen Versicherungsfall. Was tue ich?

    Am einfachsten melden Sie den Schaden über eine:n JobRad®-Fachhandelspartner:in in Ihrer Nähe. Bringen Sie Ihr Dienstrad einfach vorbei. Die Mitarbeitenden im Fahrradladen nehmen den Schaden auf und melden ihn an unseren Versicherungspartner assona. Die weitere Abwicklung erfolgt direkt zwischen assona und dem Fahrradladen. Sie müssen sich um nichts kümmern und erhalten die Informationen zum Bearbeitungsstand per Mail. 

    Möchten Sie den Schaden lieber selbst melden? So erreichen Sie assona: 


    Zur Meldung des Schadens benötigen Sie Ihre Leasingvertragsnummer oder die Rahmennummer Ihres Fahrrads. Falls Ihnen diese nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gerne weiter, entweder per E-Mail oder Telefon.

  • Mein mit JobRad® geleastes Dienstrad wurde gestohlen oder hat einen Totalschaden. Wie geht’s weiter?

    Wie ärgerlich! Wichtig ist jetzt, schnell zu handeln. 

    1. Wurde Ihr Dienstrad gestohlen, melden Sie den Diebstahl umgehend bei der Polizei. Halten Sie dafür die Rahmennummer bereit.
    2. Hat Ihr Dienstrad einen Totalschaden, dokumentieren Sie den Schaden bitte mit aussagekräftigen Fotos.

    Anschließend melden Sie den Diebstahl oder Totalschaden direkt bei der assona GmbH, dem Versicherungspartner der JobRad®-Vollkaskoversicherung:

    Zur Meldung des Schadens benötigen Sie Ihre Leasingvertragsnummer oder die Rahmennummer Ihres Leasing-Fahrrads. Falls Ihnen diese Daten nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gerne weiter, entweder per E-Mail oder Telefon.

     
    Nach der Schadensmeldung prüft assona den Fall. Übernimmt die Versicherung die Kosten, erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung. Wie es danach weitergeht, hängt davon ab, ob Sie ein neues Dienstrad mit JobRad® leasen möchten und welche Versicherung Sie gewählt haben. 


    a) Sie möchten kein neues JobRad®?

    Dann müssen Sie nichts weiter tun. Nach Abschluss des Versicherungsfalls endet Ihr Leasingvertrag automatisch.


    b) Sie möchten ein neues JobRad® und haben die JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie gewählt?

    Sobald der Schaden bzw. Diebstahl reguliert wurde, können Sie ein neues Dienstrad von JobRad® für Selbstständige beantragen. Alle weiteren Informationen und die nächsten Schritte erhalten Sie von per Mail.

     

    c) Sie möchten ein neues Dienstrad von JobRad® und haben eine eigene Versicherung gewählt?

    Dann können Sie  jederzeit eine neue Leasinganfrage im JobRad®-Portal für Selbstständige stellen – unabhängig von der laufenden Schadensabwicklung. Gut zu wissen: Auch nach einem Diebstahl oder Totalschaden unterstützen wir Sie dabei, schnell wieder ein Dienstrad mit JobRad® für Selbstständige zu leasen.