Häufige Fragen für interessierte Selbstständige
Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig und wollen gerne ein JobRad leasen? Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Dienstrad-Leasing mit JobRad.
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JobRad-Grundlagen
Welche Fahrräder sind bei JobRad für Selbstständige möglich?
Sie haben die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S-Pedelec, Liege- oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad kann ein JobRad sein!
Bitte beachten Sie: Bei einem JobRad für Selbstständige beträgt der Mindestkaufpreis (inkl. Leasingfähigem Zubehör) mindestens 1.499 € brutto inkl. MwSt.
Ich interessiere mich für ein JobRad für Selbstständige. Muss ich Dokumente (z. B. Gewerbeanmeldung o. Ä.) einreichen, um meine Selbstständigkeit zu „beweisen“?
Nein. Sie reichen einfach die Leasinganfrage bei uns ein und wir prüfen diese. Danach geben wir Ihre Leasinganfrage an die mit uns kooperierende Leasinggesellschaft MLF Mercator-Leasing GmbH & Co. Finanz-KG zur obligatorischen Bonitätsprüfung für Leasingobjekte weiter. Die Leasinggesellschaft stützt ihre Entscheidung auf die Wirtschaftsauskünfte, die beim Verband der Vereine Creditreform e.V. (CREFO) hinterlegt sind. Diese dienen als Grundlage für den Leasingvertrag. Ob und welche Daten Ihres Unternehmens hinterlegt sind, erfragen Sie bitte direkt bei www.creditreform.de.
Rund ums JobRad
Kommen auch gebrauchte Räder als JobRad für Selbstständige in Frage?
Nein. Unabhängig vom Fahrradtyp sind gebrauchte Räder als Leasingobjekte ausgeschlossen.
Ich habe bereits einen laufenden Vertrag für JobRad für Selbstständige. Kann ich noch ein weiteres Rad/weitere Räder leasen?
Ja, dies ist möglich. Registrieren Sie sich einmalig im JobRad-Portal für Selbstständige. Füllen Sie dort die Leasinganfrage aus und laden Sie das Fachhandelsangebot hoch.
Bitte beachten Sie: Die Anerkennung von Leasingobjekten, welche den zu versteuernden Gewinn schmälern, ist eine Entscheidung des zuständigen Finanzamtes. Wir können keine Auskunft darüber geben, wie viele Räder pro Firma vom Finanzamt anerkannt werden könnten. In diesem Fall empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung.
Kann man ein JobRad für Selbstständige auch individuell zusammenstellen?
Natürlich. Ihr:e JobRad-Fachhandelspartner:in stellt Ihnen gerne Ihr Wunschrad zusammen.
Achten Sie darauf, dass der:die Händler:in ein einheitliches Angebot über das gesamte Fahrrad erstellt und auch eine unverbindliche Preisempfehlung auf Basis der Einzelpreise ausweist. Nur dann können wir das JobRad korrekt abrechnen. Außerdem wichtig: Individuell zusammengestellte JobRäder können nicht storniert werden, da die JobRad-Fachhändler:innen diese nicht anderweitig verkaufen können.
Was ist Leasingfähiges Zubehör?
Leasingfähiges Zubehör kann bei Abschluss eines Einzelleasingvertrags mit aufgenommen werden. Möglich sind zum Beispiel Schlösser, Lichter, Schutzbleche, Gepäckträger und vieles mehr. Eine ausführliche Liste finden Sie in dieser Aufstellung mit Leasingfähigem Zubehör.
Wichtig:
- Das Leasingfähige Zubehör muss im Angebot des:der JobRad-Fachhandelspartner:in aufgeführt sein. Sollte das nicht der Fall sein, bitten Sie darum, das Angebot zu ergänzen.
- Nachträglich kann Zubehör leider nicht in einen Vertrag aufgenommen werden!
Wer darf ein JobRad für Selbstständige nutzen?
Das JobRad für Selbstständige basiert auf einem gewerblichen Einzelleasingvertrag und das Fahrrad muss deshalb grundsätzlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Es darf jedoch von Ihnen als Leasingnehmer:in selbst auch privat genutzt werden.
Mitarbeitende des:der Leasingnehmer:in dürfen das JobRad lediglich beruflich oder gewerblich nutzen. Haushalts- und Familienmitglieder sind von der Nutzung ausgeschlossen.
JobRad Services
Kann ich bei JobRad für Selbstständige einen Service/Inspektion inkludieren?
Bei unserem Produkt JobRad für Selbstständige bieten wir eine JobRad-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie, jedoch keine JobRad-Inspektion und keinen JobRad-FullService. Kosten für Wartung, Reparaturen und Verschleiß sowie die Kosten für die Versicherung können jedoch als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Schaden, Diebstahl und Co.
Ist mein JobRad für Selbstständige versichert?
Eine Versicherung ist bei einem Leasingobjekt – und Ihr Produkt JobRad für Selbstständige ist ein solches – zwingend erforderlich. Sie können jedoch frei entscheiden, ob Sie die von uns angebotene Versicherung (JobRad-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie) wählen oder das Rad selbst über eine von Ihnen favorisierte Versicherung versichern.
Was mache ich bei einer Panne?
Mit unserer JobRad-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie sind Sie unterwegs über die Pannenhilfe und einer 24-Stunden-Notrufnummer geschützt.
Habe ich auf mein JobRad für Selbstständige Garantie?
Zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung geben viele Hersteller freiwillige Garantien auf ihre Produkte. Welche konkreten Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Diese teilt Ihnen gern Ihr:e JobRad-Fachhandelspartner:in mit.
Ich habe mit meinem JobRad für Selbstständige einen Gewährleistungsfall. Was tue ich jetzt?
Ihre Ansprechperson in allen Fragen zur Gewährleistung ist der:die JobRad-Fachhandelspartner:in, von der:dem Sie Ihr Rad bezogen haben. Grundsätzlich gilt:
- Für das Produkt JobRad für Selbstständige stehen Ihnen selbstverständlich die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu. Sie gilt zwei Jahre ab Übernahme des JobRads.
- Nach Ablauf dieser Frist greift die JobRad-Vollkaskoversicherung für eine Vielzahl von Schadensereignissen, die aufgrund von Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern entstehen können.
Sie möchten wissen, welche Schäden versichert sind und welche nicht? Diese und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur JobRad-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie.
Ich habe einen Versicherungsfall bei meinem JobRad für Selbstständige. Was tue ich?
Zur Schadensmeldung führt der einfachste Weg direkt über eine:n JobRad-Fachhandelspartner:in. Bringen Sie Ihr JobRad hierzu zu einem unserer zahlreichen Fachhandelsgeschäfte in Ihrer Nähe. Dieses nimmt den Schaden ordnungsgemäß auf und meldet ihn unserer Partnerin, der assona GmbH. Die Schadensregulierung erfolgt im Anschluss direkt zwischen der assona GmbH und der:dem JobRad-Fachhandelspartner:in. Sie müssen nichts weiter tun, sondern werden bequem per E‑Mail von der assona GmbH über den Ausgang informiert.
Sie möchten den Schaden dennoch lieber selbst melden?
Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- über das Schadensportal der assona GmbH
- per E-Mail an kundenservice@assona.com
- telefonisch unter 030 208666-24 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 15 Uhr)
Zur Meldung des Schadens benötigen Sie Ihre Leasingvertragsnummer, die Rahmennummer sowie die Auftragsnummer (KAU-Nummer) Ihres JobRads. Kontaktieren Sie uns gern per E-Mail oder Telefon, um diese von uns zu erfahren.
Mein JobRad für Selbstständige wurde gestohlen/irreparabel beschädigt. Wie geht’s weiter?
Ihr JobRad für Selbstständige wurde gestohlen? Wie ärgerlich! Folgendes ist jetzt wichtig: Melden Sie den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Angabe der Rahmennummer und dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos.
Anschließend melden Sie den Schaden direkt bei der assona GmbH:
- über das Schadensportal der assona GmbH
- per E-Mail an kundenservice@assona.com.
- oder telefonisch unter + 49 30 208 666 24 (Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr; samstags von 9 bis 15 Uhr)
Zur Meldung des Schadens benötigen Sie Ihre Leasingvertragsnummer, die Rahmennummer sowie die Auftragsnummer (KAU-Nummer) Ihres JobRads. Kontaktieren Sie uns gern per E-Mail oder Telefon, um diese von uns zu erfahren.
Die weitere Prüfung und Bearbeitung erfolgen ausschließlich dort. Warten Sie nun bitte ab, bis die Versicherung den Schadenfall geprüft hat. Erfolgt eine Übernahme der schadensbedingten Kosten durch die Versicherung (= „Regulierung“), erhalten Sie von dort eine entsprechende Bestätigung. Wie es dann weitergeht, hängt von folgender Entscheidung ab:
a) Sie möchten kein neues JobRad?
Für Sie bleibt nichts mehr zu tun. Sobald der Versicherungsfall abschließend bearbeitet wurde, endet Ihr gewerblicher Einzelleasingvertrag automatisch.
b) Sie möchten ein neues JobRad und hatten die von uns angebotene JobRad-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie gewählt?
Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, können Sie ein neues JobRad beantragen. Wir bitten Sie, auf eine entsprechende Nachricht von uns zu warten.
c) Sie möchten ein neues JobRad und hatten Ihr Rad über eine von Ihnen favorisierte Versicherung versichert?
Sie können unabhängig von der Schadensabwicklung jederzeit eine neue Leasinganfrage in Ihrem JobRad-Portal für Selbstständige starten.
Rund um den JobRad-Vertrag
Wie lang ist die Leasingvertragslaufzeit für ein JobRad für Selbstständige?
Der Einzelleasingvertrag wird für die vereinbarte Laufzeit von 36 Monaten zwischen Leasingnehmer:in und Leasinggeber:in abgeschlossen. Die Laufzeit des Einzelleasingvertrages beginnt nach Übernahme des JobRads mit dem darauffolgenden Monatsersten.
Ich habe die Leasinganfrage und das Fachhandelsangebot eingereicht. Wie geht es jetzt weiter?
Nach Einreichung Ihrer Leasinganfrage erfolgt die Bonitätsprüfung durch die Leasinggesellschaft. Fällt diese positiv aus, aktualisieren wir die Daten im JobRad-Portal für Selbstständige und senden Ihnen den Leasingantrag per E-Mail zu.
Was ist der Unterschied zwischen einer Leasinganfrage und einem Leasingantrag?
Mit der Leasinganfrage geben Sie uns Ihr Einverständnis zur Bonitätsprüfung. Fällt diese positiv aus, erhalten Sie von uns den Leasingantrag (genaue Bezeichnung „Antrag auf Abschluss eines Leasingvertrages“). Er enthält alle Informationen für den späteren Vertrag.
Warum werden die Unterschriften aller Gesellschafter:innen einer „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR) für den Abschluss eines Leasingvertrags für ein JobRad für Selbstständige benötigt?
Die mit JobRad für Selbstständige kooperierende Leasinggesellschaft, MLF Mercator-Leasing GmbH & Co. Finanz-KG, fordert für die Annahme des Leasingantrags zwingend die Unterschriften aller Gesellschafter:innen, selbst wenn es in Ihrem Gesellschaftervertrag abweichende Regelungen hinsichtlich der Vertretungsberechtigung geben sollte.